Gewerbestrom – ein besonderer Strom?
Ob Strom für Privatkunden oder Gewerbestrom, die elektrische Energie bleibt die gleiche, für gewerbliche Kunden werden von vielen Energieversorgungsunternehmen andere Tarife angeboten. Hierbei handelt es sich um Sondertarife, die günstiger als die normalen Tarife für den privaten Verbraucher sind.
Wenn große Unternehmen kein eigenes Energieversorgungswerk, ein sogenanntes Blockheizkraftwerk, auf ihrem Betriebsgelände zur Verfügung haben, erhalten sie Gewerbestrom zu Sonderkonditionen. Wie schon im Artikel über die EEG-Umlage zu lesen, zahlen diese Unternehmen den geringeren Strompreis deshalb, um die Wettbewerbsfähigkeit erhalten zu können und die Wirtschaft im Land nicht zu gefährden. Bezieher von Gewerbestrom sind in den meisten Fällen von Strompreisentwicklung nicht so stark betroffen wie der Privatkunde. Besonders wenn die Erhöhungen aus dem Bereich der Steuer kommen, treffen sie den Gewerbekunden nicht. Dieser ist zum Vorsteuerabzug berechtigt und kann deshalb die an ihn gerichtete Mehrwertsteuer von seiner Umsatzsteuer in Abzug bringen.
- Gewerbestrom wird meistens nur von Grundversorgern und lokalen Stromanbietern geliefert
Die meisten privaten Stromkunden suchen sich ihren Anbieter über unseren normalen Vergleichsrechner aus. Für Gewerbestrom Kunden ist diese Handhabung ebenfalls möglich, sie können aber auch direkt beim Anbieter ein individuelles Angebot anfordern. Das liegt sicher abhängig davon, wie hoch der künftige Stromverbrauch sein wird und um welches Unternehmen es sich handelt. Die bisherigen Verbrauchsdaten sind für einen Vergleich ebenso notwendig, es kommt also auf deren Höhe an, ob Vergleichsrechner oder spezielles Angebot.
- Bis zu 100.000 kWh pro Jahr können über normalen Gewerbestrom bezogen werden
Beim normalen Gewerbestrom bezieht der Kunde eine größere Menge Strom, die jedoch immer noch unter der Grenze von 100.000 kWh pro Jahr liegt. Dieser Strom kann über den Vergleichsrechner verglichen werden, in dieser Höhe wird er auch von überregionalen Anbietern geliefert.
Gewerbekunden mit der Möglichkeit der Wahl
Gewerbekunden müssen ebenso rechnen wie Privatkunden und werden eventuell versuchen, über eine Energieberatung für kostensenkende Maßnahmen zu sorgen, sofern dies möglich ist. Wie der Vergleich zwischen einem Tarif für Gewerbekunden und einem Wahltarif zeigt, werden Gewerbekunden vom Staat begünstigt. Als Argument dafür wird angeführt, dass Gewerbekunden für den Wirtschaftsstandort Deutschland wichtig sind und sie durch zu hohe Preise oder ständige Preiserhöhungen nicht in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt werden sollen.
Die Strompreiszusammensetzung wird sie vielleicht davon befreien, bei Erhöhungen der Steuern und Umlagen tiefer in die Tasche greifen zu müssen, aber die grundsätzlichen Erhöhungen. Trotzdem ist es auch für den Gewerbekunden wichtig, einen Vergleich anzustellen. Bis zu einer Abnahmemenge von 10.000 kWh/Jahr ist dafür der normale Vergleichsrechner anwendbar.
Die Zusammensetzung von Gewerbestrom und Privatkundenstrom
Auch wenn aus der Steckdose die gleiche Energie herauskommt, die Zusammensetzung des Preises ist eine deutlich andere. Der Industriestrompreis setzt sich folgendermaßen zusammen:
- 49,42% für Strom
- 22,09% für Netznutzung
- 17,44% Messung und Vertrieb
- 7,21% Stromsteuer
- 1,74% erneuerbare Energien
- 1,28% Konzessionsabgabe
- 0,58% Kraft-Wärme-Kopplung
Drei Positionen, die den Gewerbestrompreis bestimmen
Beim Gewerbestrom betragen die Kosten für die Energieerzeugung und den Vertrieb rund die Hälfte des gesamten Preises. Die Erzeugungskosten sind beispielsweise die Kosten für den Energieträger (Erdöl, Braunkohle, Steinkohle usw.), die Beschaffungskosten oder auch die Produktionskosten des Brennstofferzeugers. Die Höhe der Einkaufskosten für den Gewerbestrom werden durch die Strompreisentwicklung beeinflusst, die an den Großhandelsmärkten bestimmt wird.
An Steuern und Abgaben für den Gewerbestrom fallen relativ wenig Kosten an, auch wenn die Konzessionsabgabe, Mehrwertsteuer, EEG-Umlage und KWK-Umlage sowie die Stromsteuer zu bezahlen sind. Sie sind jedoch reduziert oder je nach Betrieb vollkommen gestrichen.
Zu den Netznutzungskosten zählen die Kosten für den Transport des Stroms durch das Netz bis zum Endverbraucher, genauso wie es auch von Privatkunden bezahlt werden muss. Ebenso wird die Bereitstellung des Zählers berechnet, die abhängig von der Art des Zählers anfallen.
Günstiger Strom für kleine Geschäfte und große Unternehmen
Jeder der ein Gewerbe angemeldet hat, ein Unternehmen betreibt oder einen Handwerksbetrieb besitzt, wird Gewerbestrom anmelden wollen. Durch Umzug kann Strom wieder bei einem anderen Anbieter bezogen werden, eine gute Gelegenheit, um die Stromkosten zu reduzieren. Eine Checkliste zum Wechsel ist für den Gewerbekunden ebenso wichtig wie für den Privatkunden, so wird nichts vergessen und alle Positionen der Stromrechnung können wieder etwas günstiger ausfallen.
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